Inhalte: Selbstdarstellung, Freie Uni, Forderungen, Missstände...

 

1. Vorstellung des Bildungsstreikbündnisses Rhein-Neckar

2. Das Konzept der Freien Universität Heidelberg (direkt das Pdf dazu)

3. Forderungen (Entstanden durch Konsensprinzip während der Rektoratsbesetzung) (direkt das Pdf dazu)

4. Teilsammlung von Missständen an Instituten und der Universität Heidelberg im allgemeinen (direkt das Word Dokument)

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1. Vorstellung des Bildungsstreikbündnisses Rhein-Neckar

Wir sind eine große Gruppe von SchülerInnen und Studierenden aus der Region Rhein-Neckar, die die teilweise unzumutbaren Zustände des Bildungssystems kritisieren, aufdecken und bestreiken.
Motiviert durch die Proteste von 100.000 Schülerinnen und Schüler im letzten November und die erfolgreichen Proteste in Hessen treten wir nun unter Anderem mit der Intention an, die Verschlechterungen des Bildungssystems der letzten Jahren aufzuzeigen. Zudem wollen wir zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten anbieten und durchsetzen. Dazu beteiligen wir uns am bundesweiten Bildungsstreik vom 15.06.2009 bis zum 19.06.2009, um unseren Ideen regional Nachdruck zu verleihen.

Von Seite der Studierenden kritisieren wir die Umsetzung von Bachelor und Master im Zuge des Bologna Prozesses und in diesem Kontext die fehlgeschlagene Öffnung und Vergleichbarkeit der Hochschulen untereinander. Des Weiteren wehren wir uns gegen den Einfluss der Wirtschaft, die sich immer mehr an den Hochschulen einmischt und Einfluss auf Lehrinhalte ausübt. Auch die zunehmende Verwendung von Studiengebühren zum Erhalt und nicht wie vorgesehen zur Verbesserung der Kernlehre ist zu verurteilen. Außerdem sind Studiengebühren aus bildungs- und sozialpolitischen Gründen völlig inakzeptabel.

Wir, das regionale Bündnis Heidelberg/Mannheim und der bundesweite Bildungsstreik sind Teil einer breiten gesellschaftlichen Bewegung, die sich gegen den Sozialabbau, ausbeuterisches Wirtschaften, vermehrte Überwachung und Kürzungen im Bildungssektor wendet, da dies alles Einschränkungen von Menschenrechten darstellt.
Wir wollen, dass jedem Mensch ein freies, glückliches und erfülltes Leben ermöglicht wird. Fundamental hierfür ist eine kostenlose und unabhängige Bildung, für die wir in Form des Bildungsstreiks 2009 eintreten.

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2. Das Konzept der Freien Universität Heidelberg

Vorwort
Im vergangenen Jahr diskutierten eine überschaubare Gruppe aus Studierenden und Lehrenden auf der Herbsttagung des Heidelberger Forums für kritische Theorie und Wissenschaft die aktuelle Situation an Schulen und Hochschulen, über Bildungskonzepte und darüber, was eine demokratische Bildung sein könnte.

Seitdem ist die Zahl derer, die ihre Unzufriedenheit am Bildungssystem nicht mehr schlucken, sondern offen problematisieren wollen, stark gewachsen. Studierende und Lehrende, Schülerinnen und Schüler sowie Arbeitnehmervertretungen gehen auf die Straße und fordern Bildung als ernst zu nehmendes Menschenrecht: der Bildungssrteik 2009. An inzwischen über 100 Universitäten und Schulen arbeiten sie in unzähligen Arbeitsgruppen an Protestformen, Demonstrationen und Informationsveranstaltungen an nachhaltigen alternativen Konzepten, wie ihre Bildung in Zukunft aussehen könnte und sollte.

Die Kritik der Lernenden am derzeitigen Bildungssystem fokussiert drei elementare Punkte:

Elite versus Masse
Zum ersten wird moniert: Beschränkter Zugang zu Bildung durch soziale Selektion und Ausgrenzung sozial Schwächerer: Bereits in der Grundschule, so zeigen Forschungen (z.B. IGLU: 2006; 18. Sozialerhebung des Studentenwerks 2006), entscheidet der soziale Status des Elternhauses darüber, ob ein Kind das Gymnasium besuchen kann und darf, oder in Real- oder gar Hauptschule abgeschoben wird. Ja, während der ganzen Schulzeit prädeterminiert die soziale Herkunft eines Kindes seinen Zugang zu Wissen und sozialer Integration, ob in Form von Büchern, Nachhilfe, kulturellen Veranstaltungen oder Landschulaufenthalten. Dieser Zustand währt schon länger (Knobloch: 2006; Lohmann: 2006 u.a.). Neueren Datums ist der politisch entschiedene Rückzug des Staates aus der öffentlichen Finanzierung seiner Bildungseinrichtungen, insbesondere der Hochschulen, sowie zugleich die Einführung von Studiengebühren. Damit wurde nachweislich (HIS: 2008; Hartmann: 2006) eine weitere Hürde geschaffen für jene, die es nicht wagen, hoch verschuldet in ein – zudem perspektivisch völlig unsicheres Berufsleben zu starten. In Folge verschärft sich derzeit die Schere zwischen einer immer kleiner werdenden sozialen Bildungselite und einer breiten ‚Masse’ der Bevölkerung, der faktisch das Menschenrecht auf kognitive und gesellschaftliche Weiterentwicklung aberkannt wird.

Bildung wird zu Markte getragen.
Das Prinzip der sozialen Ausgrenzung großer Bevölkerungsteile vom Zugang zu Wissen und Ausbildung (vgl. Hartmann: 2002, 2004) steht jedoch nicht allein für sich. Es geht einher mit dem Maßstab einer unbedingten Wettbewerbs- und Verwertungslogik, an dem alles menschliche Handeln und insbesondere auch Bildung zu messen seien. In diesem Rahmen muss Bildung „effizient“ sein, sie muss verkaufbar sein, soll sie irgendeine Existenzberechtigung haben.

Dem entsprechend wird Bildung – gerade auch in der aktuellen Umsetzung der BA/MAStudiengänge – reduziert auf die Vermittlung von einzelnen Fertigkeiten. Ob acht Jahre an den Gymnasien oder sechs Semester an den Hochschulen: Lehr- und Studienpläne sind an Zeit und Inhalten mittlerweile derart gepresst, dass kein Raum bleibt für die Entwicklung individueller Interessen, eigener Fähigkeiten oder gar gesellschaftliches Engagement (und damit soziale Kompetenzen). Seminare, seit jeher die einzig verbliebenen Orte, um kontroverse Diskussionen und diskursives Denken zu üben, sind überfüllt, machen eine „Teilnahme“ (und das heißt „Interesse“ im Lateinischen) unmöglich. Auch viele Dozierenden – wenn nicht bereits wegrationalisiert – haben dem bisher wenig entgegengesetzt: sie sind teilweise stark überlastet, unterbezahlt und daher (verständlicher Weise) gering motiviert. Und aus der Not wird keine Tugend: Die große Zahl an Lernenden und Prüfungen führt zu weiteren verwaltungsrechtlichen Regelungen, zur Deindividualisierung des einzelnen Lernenden, zur ökonomisch- bürokratischen Ausrichtung aller Lernstrukturen.

Der einzige Weg, heute als lernendes oder forschendes Individuum aus der Masse der Zahlen und Regeln hervorzutreten, ist die „Durchsetzung im Wettbewerb“. Nur „die Besten“, die „Exzellenten“ schaffen den Durchbruch. Was „das Beste“ und das „Exzellente“ jedoch ist, bestimmen heute mehr denn je nicht-wissenschaftliche Einrichtungen: nämlich wirtschaftliche, gewinnorientierte Interessengruppen (CHE, Rankings, Unternehmen u.ä.; vgl. Bultmann & Wernicke: 2008; Narr: 2008, 2009 u.a.). Die Bedienung wirtschaftlicher Interessen wird im Gegenzug – und zugleich passend zum Rückzug der staatlichen Finanzierung – mit Forschungsgeldern, so genannten Drittmitteln belohnt.

Kurz: die Entwicklung und staatliche Förderung von individueller Kreativität und kritisch-reflektiertem Urteilsvermögen wurde und wird derzeit ersetzt durch eine am wirtschaftlichen Markt orientierte Trichterdidaktik des schnellen Abspeicherns und Abrufens; an Stelle der (sog.) Freiheit von Lehre und Forschung trat und tritt nunmehr wirtschaftliche Abhängigkeit.

Lernende und Lehrende sind nicht (mehr) das Potential gesellschaftlicher Innovation, sondern nur noch zahlende Wirtschaftsobjekte auf der einen Seite, und dienst-leistende Wirtschaftssubjekte im immerwährenden Konkurrenzkampf auf der anderen Seite.

Bildung und Demokratie
Doch mangelhafte Bildung ist nicht nur eine Gefahr für den vielbeschworenen Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern – und dies ist der dritte, m.E. entscheidende Punkt der Kritik – auch für die Grundlage unserer Republik seit 1949: unsere verfasste Demokratie. Denn das Funktionieren demokratischer Strukturen setzt Mitmenschen voraus, die demokratisch zu denken gelernt haben. Hierzu gehört nicht nur die grobe Kenntnis eigener verfasster Rechte und Pflichten, sondern vor allem die Fähigkeit, gesellschaftliche Prozesse immer von Neuem auf ihre Hintergründe zu befragen.

Die Fähigkeit zu Fragen – so wussten schon die Griechen – ist die Voraussetzung dafür, Alternativen denkend zu entwickeln. Fragen zu können bedeutet, an etwas Interesse zu haben, (lat.) „zwischen- etwas-zu-sein“, Probleme erkennen und Lösungsansätze entwickeln zu können. Es ist die Bedingung dafür, sich eigenständig neue Sach- und Wissensgebiete anzueignen, Wissensspuren zu folgen, sie zu erforschen und daraus erneut wundernd Fragen zu generieren. Bildung in diesem Sinne ist „demokratische“, auf die Förderung von kritischer Urteilsfähigkeit (im kantschen Sinne) gerichtete Bildung. Ohne Bildung in diesem Sinne ist es nicht möglich, demokratische Regeln zu üben, d.h. eigene Interessen und Bedürfnisse formulieren und gegenüber anderen vertreten zu können; ist es nicht möglich, gesellschaftliche Konflikte zu erkennen, geschweige denn mit friedlichen Mitteln zu lösen.

Demokratie und freie Bildung, heißt das, sind zwei Seiten derselben Medaille. Zermürbt man die
eine, geht auch die andere verloren. Lernende und Lehrende kritisieren, dass wir uns derzeit genau auf diesem Wege befinden. Nicht nur die mangelnde oder gänzlich fehlende Möglichkeit, die eigene Lernumgebung aktiv und durch verfasste Mitbestimmungsrechte gestalten zu können, ist ein Symptom dafür. Inzwischen wird ganz offen Bildung und Mauerwerk verwechselt –, wie etwa an der Neuen Universität Heidelberg, an der vom „lebendigen Geist“ nicht viel mehr übrig geblieben als das Ziel, sie zu „renovieren“ und „mit Beamern“ ausstatten zu wollen (PM vom 21.01.2009).

Demokratische Bildung!
Vor diesem Hintergrund fordern die Lernenden im Rahmen des Bildungsstreiks 2009 dazu auf, endlich tätig zu werden! Sie fordern von den verantwortlichen politischen Akteuren, Bildung als ein für unsere Gesellschaft essentielles Bürger- und Menschenrecht ernst zu nehmen. (Aus-)Bildung gleich welcher Form muss frei sein: Selbstbestimmt und individuelle Urteilsfähigkeit stärkend, demokratischpartizipativ organisiert und kostenfrei! Dafür gehen wir auf die Straße.

Deklaration der Freien Universität Heidelberg
Die Studierenden der Universität Heidelberg denken jedoch alles andere als destruktiv: wenngleich es erlaubt sein muss, bestehendes Unrecht (und die derzeitigen Verhältnisse verstoßen ganz zweifelsohne gegen das allgemeine Grund- und Menschenrecht!) zunächst auch nur zu kritisieren, ohne sogleich eine Musterlösung präsentieren zu können, so stellen wir dennoch hiermit einen Alternativvorschlag zur Diskussion. Wir rufen die "Freie Universität Heidelberg" aus: Eine Universität
• frei vom Zwangsdenken des So-und-nicht-anders;
• frei von politisch aufoktroyierten ökonomischen, wettbewerbsorientierten und Effekt heischenden Prinzipien wider alle Vernunft;
• frei von elitären und sozial selektiven Mechanismen;
• frei in der Förderung des Einzelnen und der Gesellschaft;
• frei im Sinne der Umsetzung von Bildung als ein eine demokratische Gesellschaft erst konstituierendes Menschenrecht;
• frei in der Realisierung demokratischer Entscheidungsstrukturen unter Beteiligung aller Mitglieder der Universität und jenseits fadenscheiniger Autonomieargumente;
• frei in der Überwindung klassischen Statusdünkels (ProfessorInnenschaft vs. Mittelbaul vs.
Studierende vs. Administrative Mitarbeiter usw.);
• frei in der Überwindung klassischer Isolierung der Disziplinen;
• wahrlich: frei im eigenständigen, doch sozial verträglichen Lernen, Lehren und Forschen!
Frei im Geiste!

In der Deklaration einer Freien Universität Heidelberg sehen wir Perspektiven für eine emanzipatorische, partizipative, für eine zukunftsfähige Bildung und Gesellschaft! Sie zu diskutieren und Schranken zu überwinden: allein dies fordern wir von unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Heidelberg und darüber hinaus.

1. Präambel
Kraft mündiger Vernunft und gesunden Menschenverstands, auf dem Fundament der freiheitlich
demokratischen Verfassung, der Grund- und Menschenrechte, geben sich die Lernenden und Lehrenden als Bürgerinnen und Bürger aus Heidelberg und der Welt folgende Ordnung:

§ 1 Sämtliche Satzungen und Rechtsordnungen der Landesbildungs- und Universitätspolitiken, die
den Grund- und Menschenrechten (Art. 1-20 GG) gemäß einer dem natürlichen Sprachgebrauch folgenden Auslegung widersprechen, werden mit dieser Deklaration für nichtig erklärt. Die Grundordnung und mit ihr sämtliche Gremien der "Ruprecht-Karls-Universität" sind ungültig.

§ 2 Die Universität Heidelberg trägt den Namen "Freie Universität Heidelberg". Sie folgt den Devisen: "Demokratische Bildung als Menschenrecht" und "Der Menschheit eine Zukunft" und führt ihr bisheriges Wappen. Ihre Farben sind die Regenbogenfarben.

§ 3 Die Bürgerinnen und Bürger der Freien Universität Heidelberg nehmen sich zur Aufgabe, als Gemeinschaft der Wissenschaften das Wissen vom Menschen und der Natur für alle Menschen zu bewahren, nutzbar zu machen, weiterzugeben und zu mehren. Diese Aufgabe erfüllen sie in der Einheit als Lehrende und Lernende. Sie befördern gegenseitig die Fähigkeit zu eigenständigem Denken, zur wissenschaftlich fundierten Reflexion gesellschaftlicher Entwicklungen und zur Bewältigung der geistigen, sozialen und technischen Herausforderungen unserer Zeit.

§ 4 Die Freie Universität Heidelberg setzt sich für ein kostenfreies Studium sowie für die Förderung einer allgemeinen Urteilsbildungsfähigkeit der Bevölkerung ein. Jegliche Rüstungs- oder sonstige Gewalt fördernde und den Frieden der Menschen und Völker gefährdende Forschung lehnt die Universität ab.

§ 5 Die Freie Universität Heidelberg ordnet ihre inneren Verhältnisse im Rahmen der Menschenrechte in freier Selbstbestimmung und unter demokratisch-legitimierter Beteiligung aller Mitglieder der Gesellschaft unabhängig von Alter, Religion, Herkunft und Hautfarbe. Verwaltungstechnische Maßnahmen dienen den Bürgerinnen und Bürgern, nicht umgekehrt.

2. Aufbau und Mitglieder der Universität
§ 6 Mitglieder und Angehörige der Universität
(1) Mitglieder der Universität sind alle immatrikulierten Studierende und DoktorandInnen, alle an der Universität werktätigen Lehrenden sowie alle Angestellten des administrativen Bereichs. Ferner sind wahlberechtigte Mitglieder der Universität alle gewählten Mitglieder des ständigen Beirats.
(2) Angehörige der Universität sind alle ehemaligen Mitglieder der Universität.

§ 7 Mitgliedergruppen
Für die Vertretung in den nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Gremien bilden grundsätzlich je eine Gruppe i.S.d. Grundordnung
• die HochschullehrerInnen (ProfessorInnen, DozentInnen) und die außerplanmäßigen ProfessorInnen,
soweit sie hauptberuflich an der Universität Heidelberg tätig sind und überwiegend
ProfessorInnenaufgaben wahrnehmen (HochschullehrerInnen),
• die akademischen MitarbeiterInnen (sog. "Mittelbau") ,
• die Studierenden und eingeschriebenen DoktorandInnen (Studierende),
• die MitarbeiterInnen in Administration und Technik,
• die Mitglieder des ständigen Beirats.

3. Der Senat
§ 8 Leitung der Universität
(1) Die Leitung der gesamten Universität erfolgt im Senat und unter Beteiligung aller Mitgliedergruppen. Die Mitglieder des Senats sind in den Fakultsräten zu wählen und bestehen je Fakultät aus insg. 4 Mitgliedern zu gleichen Teilen aus den Mitgliedergruppen HochschullehrerInnen (1), akademische MitarbeiterInnen (1), Studierende (1) und MitarbeiterInnen in Administration und Technik (1). Weitere 6 Sitze entfallen auf hierfür gewählte Mitglieder des ständigen Beirats.
(2) Der Senat ist für alle Fragen der Lehre und Forschung sowie der Strukturentwicklung auf Universitätsebene zuständig. Er ist weisungsbefugt gegenüber den Fakultäten und genehmigt jährlich einen zentralen Finanzverteilungsplan der Fakultäten.
(3) Senatssitzungen werden vom Präsidium vorbereitet und begleitet. Auf Antrag können weitere Mitglieder der Universität als beratende Gäste gehört werden. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit, nicht jedoch gegen den einstimmigen Willen einer Mitgliedergruppe (Veto) herbeigeführt. Der Senat kann Arbeitsgruppen aus Mitgliedern der Universität zur Vorbereitung von Beratungsgrundlagen delegieren.
(4) Jedem Senatsmitglied muss nach Ankündigung Einsicht in sämtliche Verwaltungsabläufe auf Fakultätsebene gewährt werden.
(5) Zur Vorbereitung, Bearbeitung und Umsetzung fakultätsübergreifender Beschlüsse im Senat können Aufgaben an ständige und nichtständige, beschließende und nicht beschließende Senatsausschüsse
delegiert werden.
(6) Der "Senatsausschuss für Lehre", der "Senatsausschuss für Forschung" sowie der "Senatsausschuss für Transparenz und Demokratieerhaltung" sind drei ständige beratende Senatsausschüsse. Ihre Zusammensetzung regelt eine Verfahrensordnung des Senats.
(7) Der Senat gibt sich eine Verfahrensordnung.

§ 9 Amtszeit, Wiederwahl und Aussprache des Misstrauensvotums
(1) Die Amtszeit aller Senatsmitglieder beträgt in der Regel 2 Jahre. Zur Wahl stehen Mitglieder der jeweiligen Fakultäten zur Hälfte je Männer und Frauen. Stehen nicht genügend Professoren bzw. Profesorinnen als KandidatInnen zur Wahl zur Verfügung, werden jeweils die verbliebenen KandidatInnenplätze zunächst von habilitierten, dann von nicht habilitierten promovierten akademischen MitarbeiterInnen des jeweiligen Geschlechts besetzt. Mitglieder des Senats können in Folge einmal wiedergewählt werden. Näheres regelt eine vom Senat zu erlassene Wahlordnung.
(2) Auf Antrag eines jeden Senatmitglieds kann einzelnen Senatsmitgliedern sowie einer gesamten Mitgliedergruppe im Senat das Mißtrauen ausgesprochen werden. Wird diesem Antrag mit zwei Dritteln der Senatsstimmen entsprochen, wird das betroffene Senatsmitglied abgewählt und entsprechend dem Wahllistenrang ersetzt; im Falle eines erfolgreichen Mißtrauensvotums gegenüber einer ganzen Mitgliedergruppe kommt es zu vorgezogenen zentralen Universitätswahlen.

4. Das Senatspräsidium
§ 12 Funktion, Zusammensetzung und Amtszeit
(1) Das Präsidium begleitet die Geschäfte des Senats und vertritt die Universität nach außen. Es besitzt keine gesonderten Rechte gegenüber dem Senat und ist ausschließlich nach Beschluss des Senats zeichnungsfähig.
(2) Das Präsidium setzt sich aus 4 vom Senat auf die Dauer von zwei Jahren zu wählenden Mitgliedern zusammen zu gleichen Anteilen aus den Mitgliedergruppen der HochschullehrerInnen, akademischen MitarbeiterInnen, Studierenden und MitarbeiterInnen aus Administration und Technik.

5. Der Beirat
§ 10 Funktion und Zusammensetzung
(1) Der ständige Beirat berät die Universität in allen Fragen aus der Sicht der städtisch-nahen Bürgerinnen
und Bürger. Er garantiert die soziale, politische und inhaltliche Rückkopplung der Universität
mit der Gesellschaft und befördert Austausch und Ausgleich zwischen divergierenden Interessenvertretungen.
(2) Der Beirat setzt sich zusammen aus insgesamt 30 Mitgliedern zu gleichen Anteilen aus Sozialkulturellen
Initiativen der Stadt Heidelberg, Elternvertretungen (Heidelberg), Schülervertretungen (Heidelberg),
Gewerkschaften sowie der Arbeitgebervertretungen.

§ 11 Wahlen, Delegation und Verfahrensordnung
(1) Die Wahl der Mitglieder des ständigen Beirats regelt eine vom Senat zu beschließende Wahlordnung in Rücksprache mit allen in §9,2 genannten Interessenvertretungen.
(2) Der Beirat wählt für die Dauer von zwei Jahren 6 Delegierte zur Entsendung in den Senat. Näheres regelt eine vom Senat zu erlassende Wahlordnung.
(3) Der Beirat gibt sich eine Verfahrensordnung.

6. Die Fakultäten
§ 13 Prinzipien der Fakultätsorganisation
Folgende Prinzipien sind in gleichem Maße bei der (Re)Konstitution der Universitätsgliederung der Fakultäten zu Grunde zu legen:
(1) Prinzip der großen Zahl: Zur Reduzierung und Vermeidung dehumanisierender Verwaltungsprozesse darf die Anzahl einer Fakultät aus allen Mitgliedergruppen zusammen 5500 nicht übersteigen.
(2) Prinzip der interdisziplinären Zusammenarbeit: Zur Förderung interdisziplinärer Lehre und Forschung sind Institute derart zu Fakultäten zusammenzufassen, dass die klassische Trennung und Isolierung von Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften in praxi überwunden werden kann.
(3) Prinzip der kurzen Wege: Fakultäten sind derart anzulegen, dass die darin verbundenen Institute räumlich möglichst nahe beieinander liegen und Verwaltungsakte effektiver gestaltet werden können.

§ 14 Gliederung der Universität
(1) Der Senat beschließt die Zusammensetzung einzelner Fakultäten, jedoch nicht gegen den Willen eines betroffenen Instituts (Vetorecht).
(2) Übersteigen Fakultäten die höchstzulässige Anzahl an Mitgliedern werden sie mit Beschluss des Senats aufgeteilt und ein neuer Finanzverteilungsplan wird erarbeitet.

§ 15 Aufgaben und Zusammensetzung
(1) Die Fakultäten sind dezentral organisierte, eigenständige Lehr- und Forschungseinheiten. Sie regeln alle institutsübergreifenden Geschäfte.
(2) Fakultäten bestehen aus den assoziierten Instituten und deren Mitgliedern, den beschlussfassenden Gremien (Fakultätsrat und Fakultätratsausschüsse) sowie dem Fakultätspräsidium.

§ 16 Fakultätsrat
(1) Der Fakultätsrat beschließt in allen Angelegenheiten der Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung. Er nimmt zu Berufungsvorschlägen Stellung, sofern nicht die Grundordnung weitergehende Beteiligungsrechte vorsieht. Der Zustimmung des Fakultätsrats bedürfen:
1. die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät,
2. die Bildung, Veränderung und Aufhebung von Einrichtungen der Fakultät,
3. die Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultät; die Zustimmung bedarf des Einvernehmens der zuständigen Studienkommission.
(2) Die Mitglieder des Fakultätsrats sind in den Instituten zu wählen und bestehen je Institut aus insg. 4 Mitgliedern zu gleichen Teilen aus den Mitgliedergruppen HochschullehrerInnen (1), akademische MitarbeiterInnen (1), Studierende (1) und MitarbeiterInnen in Administration und Technik (1).

(3) Die Amtszeit aller Fakultätsratsmitglieder beträgt in der Regel 2 Jahre. Zur Wahl stehen Mitglieder der fakultätsangehörigen Institute zur Hälfte je Männer und Frauen. Stehen nicht genügend Professoren bzw. Profesorinnen als KandidatInnen zur Wahl zur Verfügung, werden jeweils die verbliebenen KandidatInnenplätze zunächst von habilitierten, dann von nicht habilitierten promovierten akademischen MitarbeiterInnen des jeweiligen Geschlechts besetzt. Näheres regelt eine vom Senat zu erlassene Wahlordnung.
(4) Fakultätsratssitzungen werden vom Fakultätsratspräsidium vorbereitet und begleitet. Auf Antrag können weitere Mitglieder der Universität als beratende Gäste gehört werden. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit, nicht jedoch gegen den einstimmigen Willen einer Mitgliedergruppe (Veto) herbeigeführt.
(5) Jedem Senatsmitglied muss nach Ankündigung Einsicht in sämtliche Verwaltungsabläufe auf Fakultätsebene gewährt werden.
(6) Zur Vorbereitung, Bearbeitung und Umsetzung institutsübergreifender Beschlüsse im Fakultätsrat können Aufgaben an ständige und nichtständige, beschließende und nicht beschließende Senatsausschüsse delegiert werden.
(7) Die "Studienkommission", die "Kommission für gemeinsame Forschungsfragen" sowie die "Fakultätskommission für Transparenz und Demokratieerhaltung" sind drei ständige beratende Fakultätsratsausschüsse. Ihre Zusammensetzung regelt eine Verfahrensordnung des Fakultätsrats.
(8) Der Fakultätsrat gibt sich eine Verfahrensordnung.

§ 17 Fakultätsratspräsidium
(1) Das Fakultätsratspräsidium begleitet die Geschäfte des Fakultätsrats und vertritt die Fakultät im Senat. Ferner besitzt es jedoch keine gesonderten Rechte gegenüber dem Fakultätsrat und ist an Weisungen des Fakultätsrats gebunden.
(2) Das Fakultätsratspräsidium setzt sich aus 4 vom Fakultätsrat auf die Dauer von zwei Jahren zu wählenden Mitgliedern zusammen zu gleichen Anteilen aus den Mitgliedergruppen der HochschullehrerInnen, akademischen MitarbeiterInnen, Studierenden und MitarbeiterInnen aus Administration und Technik.

7. Die Institute
§ 18 Aufgaben und Zusammensetzung
(1) Die Institute sind wie Fakultäten dezentral organisierte, eigenständige Lehr- und Forschungseinheiten. Sie regeln alle institutseigenen Geschäfte.
(2) Institute bestehen aus den ihnen verbundenen Mitgliedern, den beschlussfassenden Gremien (Institutsrat und Institutsausschüsse) sowie dem Institutspräsidium.

§ 19 Institutsrat
(1) Der Institutsrat beschließt in allen institutsinternen Angelegenheiten und erarbeitet Vorschläge zu folgenden dem Fakultätsrat vorzulegenden Sachbereichen:
1. Berufungsvorschläge,
2. Struktur- und Entwicklungspläne des Instituts,
3. Studien- und Prüfungsordnungen des Instituts.
(2) Der Institutsrat setzt sich zu gleichen Anteilen aus den Mitgliedergruppen HochschullehrerInnen, akademische MitarbeiterInnen, Studierende und MitarbeiterInnen in Administration und Technik zusammen. Die Mindestgröße des Institutsrats beträgt vier Mitglieder.
(3) Die Amtszeit aller Institutsmitglieder beträgt in der Regel 2 Jahre. Zur Wahl stehen Mitglieder der
fakultätsangehörigen Institute zur Hälfte je Männer und Frauen. Stehen nicht genügend Professoren bzw. Profesorinnen als KandidatInnen zur Wahl zur Verfügung, werden jeweils die verbliebenen KandidatInnenplätze zunächst von habilitierten, dann von nicht habilitierten promovierten akademischen MitarbeiterInnen des jeweiligen Geschlechts besetzt. Näheres regelt eine vom Senat zu erlassene Wahlordnung.
(4) Institutsratsssitzungen werden vom Institutsratspräsidium vorbereitet und begleitet. Auf Antrag können weitere Mitglieder der Universität als beratende Gäste gehört werden. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit, nicht jedoch gegen den einstimmigen Willen einer Mitgliedergruppe (Veto) herbeigeführt.
(5) Jedem Institutsratsmitglied muss nach Ankündigung Einsicht in sämtliche Verwaltungsabläufe auf Institutsebene gewährt werden.
(6) Zur Vorbereitung, Bearbeitung und Umsetzung institutsinterner Beschlüsse im Institutsrat können Aufgaben an ständige und nichtständige, beschließende und nicht beschließende Institutssausschüsse delegiert werden.
(7) Der Institutsrat gibt sich eine Verfahrensordnung.

§ 20 Institutsratspräsidium
(1) Das Institutsratspräsidium begleitet die Geschäfte des Institutsrates und vertritt das Institut im Fakultätsrat. Ferner besitzt es jedoch keine gesonderten Rechte gegenüber dem Institutsrat und ist an Weisungen des Institutsrates gebunden.
(2) Das Institutsratspräsidium setzt sich aus 4 vom Institutsrat auf die Dauer von zwei Jahren zu wählenden Mitgliedern zusammen zu gleichen Anteilen aus den Mitgliedergruppen der HochschullehrerInnen, akademischen MitarbeiterInnen, Studierenden und MitarbeiterInnen aus Administration und Technik.

8. Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinrichtungen
§ 21 Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinrichtungen
(1) Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinrichtungen (Universitätseinrichtungen) sind rechtlich unselbständige Einheiten der Universität, denen für die Durchführung der Aufgaben der Universität Personal, Sachmittel und Räume zur Verfügung gestellt werden.
(2) Betriebseinrichtungen (Bibliotheken, Rechenzentren, Werkstätten, Versorgungs- und Hilfsbetriebe,
Verwaltungseinheiten, Psychologische Betreuungsstelle, Güter und sonstige Wirtschaftsbetriebe
u.ä.) sind Teil der Universität und unterstützen deren Mitglieder bei der gemeinsamen Durchführung
von Lehre und Forschung. Dienstaufsicht führt der Senat, sofern dieser keine anderweitige Regelung
beschließt.
(3) Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinrichtungen geben sich im Konsens mit dem
jeweils Dienstaufsicht führenden Gremium (Senat, Fakultätsrat) eine Verfahrensordnung (Satzung).

§ 22 Verwaltungstechnische Betriebseinheiten
(1) Verwaltungstechnische Betriebseinrichtungen ("Verwaltung") gliedern sich in die Zentrale Universitätsverwaltung
sowie dezentrale Verwaltungseinheiten.
(2) Dezentrale Verwaltungseinheiten sind primär den Fakultäten und Instituten zugeordnet und werden
von den jeweiligen Fakultätsräten, Institutsräten und den entsprechenden Präsidien eigenverantwortlich
koordiniert. Sie unterstützen Lernende und Lehrende gleichermaßen bei der Gestaltung ihres
Arbeitsalltags.
(3) Die Zentrale Universitätsverwaltung ist als kleinste Verwaltungseinheit der Universität dem Senat
zugeordnet und unterstützt diesen sowie das Senatspräsidium bei der Durchführung allen Geschäften.
Sie verwaltet die universitätsweit erwirtschafteten Mittel und gewährleistet die Öffentlichkeitsarbeit.
(4) Sämtliche Verwaltungseinheiten bieten in regelmäßigen Abständen gebührenfreie Informationsveranstaltungen
für alle Mitglieder der Universität, insbesondere für Mitglieder der Gremien an (Tag
der offenen Türe, Führungen, Fortbildungen u.ä.).

9. Das Studierendenwerk
§ 23 Funktion, Aufgabenbereich und Leitung
(1) Das Studierendenwerk ist als Werk der Studierenden das Werk für Studierende. Es unterstützt
die Lehrenden und Lernenden bei der Bewältigung aller Fragen ihres Arbeitsalltags (Ernährung, BaföG,
Rechts- und Sozialberatung, Verkehr, Psychologische Betreuung, Konfliktlösung, Freizeitgestaltung).
Das Studierendenwerk unterhält, erhält und schafft öffentlich zugängliche Lern-, Arbeits- und
Kulturräume für alle Mitglieder der Universität.
(2) Die Mittel des Studierendenwerks speisen sich zu 80 Prozent aus dem Etat der Universität und
zu 20 Prozent aus einem vom Studierendenwerk zu erhebenden Solidarbeitrag.
(3) Das Studierendenwerk wird hauptverantwortlich koordiniert durch den Großen Studierendenrat.
Beschlüsse des Großen Studierendenrates müssen vor Umsetzung dem Senat zur Kenntnis gegeben
werden.
(4) Gegen die Beschlüsse des Großen Studierendenrats in Angelegenheiten des Studierendenwerks
können der Senat mit einfacher Mehrheit sowie alle Mitgliedergruppen des Senats je für sich
einstimmig Einspruch erheben. Im Einspruchsfall hat der Studierendenrat den Sachverhalt von neuem
zu beraten. Kommt es zum widerholten Einspruch im Senat auch nach zweiter Beratung im Studierendenrat
wird von beiden Gremien ein Vermittlungsausschuss einberufen. Näheres regeln die Verfahrensordnungen
von Senat und Studierendenrat.
(5) Zur fachkundigen Sicherstellung der laufenden Geschäfte des Studierendenwerks beschäftigt es
in Absprache mit dem Senat mindestens eineN GeschäftsführerIn je zentraler Studierendenwerkseinrichtung.
In Fragen fachkundiger Stellenbesetzung innerhalb zentraler Studienwerkseinrichtungen ist
die Zustimmung der jeweiligen GeschäftsführerInnen erforderlich.
(6) Der Studierendenrat beschließt in Einvernehmen mit dem Senat eine Satzung des Studierendenwerks.

§ 24 Zentrale Einrichtungen und Regelungen des Studierendenwerks
(1) Als zentrale Einrichtungen des Studierendenwerks gelten das "Amt für BaföG und Soziales", die
"Studienberatung" (einschließlich psychologischer und konfliktlösender Beratungsstellen), das "Kulturstudienhaus"
sowie das "Haus des freien Lernens". Für die Einrichtung weiterer zentraler Studierendenwerkseinrichtungen
gilt §21 Abs. 3-6.
(2) Das Amt für BaföG und Soziales unterstützt Lernende wie Lehrende bei der Sicherstellung ihres
Lebensunterhalts nach allen Möglichkeiten des Sozial- und Rechtsstaats.
(3) Die Studienberatung unterstützt die Studierenden bei der Organisation ihres Studiums und berät
sie in allen Fragen der Planung und Realisierung individueller Probleme und Ziele.
(4) Das Kulturstudienhaus dient der Realisierung kultureller Veranstaltungen und schafft Räume für
interkulturellen, interdisziplinären und Freizeit gestaltenden Austausch für alle Mitglieder und Angehörigen
der Universität. Veranstaltungen innerhalb des Kulturstudienhauses sind für die Öffentlichkeit
zugänglich.
(5) Das Haus des freien Lernens schafft neutrale und ruhige Räume für individuelles Lernen und
selbstorganisierte Lern- und Arbeitsgruppen. Das Studierendenwerk sorgt für eine angemessene
technische Ausstattung.
(6) Der Solidarbeitrag wird von einem Ausschuss des Studierendenrates verwaltet und dient der von
Bundesleistungen unabhängigen Begegnung von sozialen Härtefällen von Mitgliedern der Universität.

10. Ständige Senats- und Fakultätratsausschüsse
§ 25 Der Senatsausschuss für Lehre und die Studienkommissionen
(1) Der Senatsausschuss für Lehre und die Studienkommissionen der Fakultäten dienen der interdisziplinären
und Mitgliedergruppen übergreifenden Beratung aller Fragen des Studiums, des Lernens
und des Lehrens an der Universität.
(2) Folgende Sachbereiche bedürfen vor Beschlussfassung in Senat bzw. Fakultätsrat der mehrheitlichen
Zustimmung des Senatsausschusses für Lehre bzw. der Studienkommissionen: Studien- und
Prüfungsordnungen, gemeinsame Lehrpläne der Fakultäten, Organisation des akademischen Einführungs-
und Orientierungsjahres für Neuimmatrikulierte, Berufungslisten.

§ 26 Der Senatsausschuss für Forschung und die Kommission für gemeinsame
Forschungsfragen
(1) Der Senatsausschuss für Forschung und die Kommissionen für gemeinsame Forschungsfragen
der Fakultäten dienen der Absprache und Zusammenarbeit unter den Disziplinen sowie insbesondere
der Überwindung von Schranken interdisziplinären Austausches.
(2) Folgende Sachbereiche bedürfen vor Beschlussfassung in Senat bzw. Fakultätsrat der mehrheitlichen
Zustimmung des Senatsausschusses für Forschung bzw. der Kommission für gemeinsame
Forschungsfragen der Fakultäten: Berufungslisten, gemeinsame Lehrpläne der Fakultäten bzw. Institute,
Neuordnung der Fakultäten gemäß §12 Abs. 1-3.

§ 27 Senatsausschuss und Fakultätskommission für Transparenz und Demokratieerhaltung
(1) Der Senatsauschuss und die Fakultätskommissionen für Transparanz und Demokratieerhaltung
dienen gemeinsam der Erhaltung und Förderung demokratischer Abläufe und der Kontrolle
(in)transparenter Entscheidungs- und Verwaltungsprozesse auf allen Ebenen der Universität. Beide
Kommissionen genießen ein umfassendes Einspruchsrecht bei allen gegenwärtigen, zukünftigen und
vergangenen Beschlussfassungen, sofern Beschlüsse und Verfahren auf eine den Prinzipien des
demokratischen Rechtsstaats widersprechendem Wege zustande kamen. Beide Kommission werden
selbstständig sowie auf Anrufung von jedem Mitglied der Universität tätig. Beide Kommissionen können
zur Vermittlung divergierender Interessen der Mitgliedergruppen innerhalb der Universität angerufen
werden.
(2) Der Kontroll- und Arbeitsbereich des Senatsausschusses für Transparenz und Demokratieerhaltung
umfasst den Senat, das Senatspräsidium, sämtliche Senatsausschüsse, die zentralen Verwaltungseinrichtungen.
Der Kontroll- und Arbeitsbereich des Fakultätskommissionen für Transparenz und
Demokratieerhaltung umfassen die jeweiligen Fakultätsräte, das Fakultätsratspräsidium, sämtliche
Fakultätsratsausschüsse; ferner die den Fakultäten jeweils zugehörigen Institutsräte, Kommissionen
und Arbeitsgruppen.
(3) Der Senatsauschuss und die Fakultätskommissionen für Transparanz und Demokratieerhaltung
erarbeiten auf dem Fundament der Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates "Grundprinzipien
demokratischer Verfahren und Beschlussfassungen".
(4) Im Einspruchsfall sind die beanstandeten Beschlüsse bis zur darauf folgenden Senats- bzw.
Fakultätsratssitzung außer Kraft gesetzt. Außer Kraft gesetzte Regelungen müssen der Einspruch
folgenden Senats- bzw. Fakultätsratssitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Bei wiederholtem Einspruch trotz Neuberatung der Regelungen im Senat bzw. Fakultätsrat sind diese
nichtig.
(5) Der Senatsauschuss und die Fakultätskommissionen für Transparanz und Demokratieerhaltung
sind vom Senat bzw. Fakultätsrat in mehrheitlichem Einvernehmen mit dem Großen Studierendenrat
sowie dem Beirat für die Dauer von je einem Jahr zu wählen. Näheres regelt eine vom Senat zu beschließende
Wahlordnung.
(6) Der Senatsauschuss und die Fakultätskommissionen für Transparanz und Demokratieerhaltung
legen alljährlich einen gemeinsamen Jahresbericht vor. Dieser enthält alle Finanz- und Rechenschaftsberichte
aller Gremien und zentralen Einrichtungen der Universität.
(7) Der Senatsauschuss und die Fakultätskommissionen für Transparanz und Demokratieerhaltung
geben sich im Einvernehmen mit Senat bzw. Fakultätsräten eine Verfahrensordnung. Die Mitglieder
beider Kommissionen werden von allen sonstigen Verpflichtungen, die ihnen als Angestellte oder Immatrikulierte
der Universität zukommen, in angemessener Weise, jedoch mindestens zu 50 Prozent
freigestellt.

11. Der Studierendenrat
§ 28 Funktion und Zusammensetzung
(1) Der Studierendenrat vertritt als verfasste Studierendenschaft die Studierenden der Freien Universität
Heidelberg nach innen (Gremien) und nach außen (Öffentlichkeit). Er gliedert sich in den Großen
und Kleinen Studierendenrat.
(2) Der Große Studierendenrat umfasst alle in allgemeinen Universitätswahlen gewählte StudierendenvertreterInnen
der Fakultätsräte und des Senats. Dem Kleinen Studierendenrat gehören qua Amt
alle studentischen Mitglieder des Senats an. Die Mitglieder des kleinen Studierendenrates werden auf
die Dauer von einem Jahr von ihren Studienpflichten befreit und erhalten eine vom Großen Studierendenrat
zu ermessende Aufwandsentschädigung.
(3) Der Studierendenrat erhält vom Senat einen seinem Aufgabenbereich angemessenen Finanzetat
zur eigenverantwortlichen Verwaltung zugewiesen.
(4) Der Studierendenrat gibt sich eine Verfahrensordnung.

§ 29 Kompetenz- und Aufgabenbereich; Wahlen
(1) Der Große Studierendenrat regelt alle Bereiche der Studierenden innerhalb der Gremien der
Universität sowie im Studierendenwerk mit einfacher Mehrheit.
(2) Mitglieder des kleinen Studierendenrats haben ein einfaches Einspruchsrecht bei instituts- und
fakultätsübergreifenden Angelegenheiten innerhalb des Großen Studierendenrats.
(3) Die Mitglieder des Studierendenrates werden über die Institutsräte in allgemeinen Universitätswahlen
auf die Dauer von maximal zwei Jahren gewählt. Näheres regelt eine vom Senat zu beschließende
Wahlordnung.

12. Die Lehrenden
§30 Berufungsverfahren
(1) Der Berufungsvorschlag der vom Fakultätsrat einzusetzenden Berufungskommission bedarf vor
der Beschlussfassung des Senats der Zustimmung des Fakultätsrats und des Institutsrates.
(2) Dem Vorschlag der Berufungskommission an Institutsrat, Fakultätsrat und Senat sind begründete
Stellungnahmen zur wissenschaftlichen Eignung sowie Stellungnahmen des Studierendenrates zur
Lehrbefähigung der Vorgeschlagenen, die eingeholten Gutachten und die Liste aller BewerberInnen
beizufügen.
(3) Institutsrat, Fakultätsrat und Senat können zur Vorbereitung ihrer Beschlussfassung über den
Berufungsvorschlag Gutachten von hauptberuflich tätigen ProfessorInnen anderer Fakultäten oder
anderer Universitäten bzw. vergleichbarer wissenschaftlicher Einrichtungen einholen.
(4) Verweisen Institutsrat, Fakultätsrat oder Senat den Berufungsvorschlag an die Berufungskommission
zurück, so hat diese erneut Beschluss zu fassen.
(5) Sondervoten (von der Mehrheit abweichende Stellungnahmen) von Instituts-, Fakultätsrats- und
Senatsmitgliedern zu den Berufungsvorschlägen sind der Berufungskommission sowie den übrigen
beteiligten Gremien zur Kenntnis zu bringen.

§ 31 Forschungssemester
Dem Antrag auf Gewährung eines Forschungssemesters muss Instituts- und Fakultätsrat kann mit
einfacher Mehrheit, nicht jedoch gegen die Gesamtstimmen der Studierenden in Instituts- bzw. Fakultätsrat
zugestimmt werden.

§ 32 Akademische Rechte der entpflichteten und im Ruhestand befindlichen
HochschullehrerInnen
Die entpflichteten oder im Ruhestand befindlichen HochschullehrerInnen behalten das Recht, zu
forschen und im Einvernehmen mit der jeweiligen Einrichtung an deren Ausstattung im Rahmen der
Satzung bzw. Verwaltungs- und Benutzungsordnung teilzuhaben sowie Lehrveranstaltungen abzuhalten
und an akademischen Prüfungen, insbesondere an Promotionen und Habilitationen, mitzuwirken;
das Nähere bestimmt die Prüfungsordnung.

§ 33 Wichtige Gründe für eine Freistellung von Ämtern in der Selbstverwaltung
(1) Ein wichtiger Grund zur Nichtübernahme eines Amtes in der Selbstverwaltung liegt insbesondere
dann vor, wenn ein Universitätsmitglied
1. bereits den Beitrag zur Selbstverwaltung geleistet hat, der ihm billigerweise zugemutet werden
kann,
2. die zusätzliche Aufgabe nicht übernehmen kann, ohne seine Verpflichtungen in der Universität
oder sonst im öffentlichen Dienst unzumutbar zu vernachlässigen,
3. aus gesundheitlichen Gründen der Aufgabe nicht gewachsen wäre.
(2) Ob ein wichtiger Grund vorliegt, stellt bei Selbstverwaltungsaufgaben in der Fakultät der Fakultätsrat,
im Übrigen der Senat fest.

13. Ehrenpromotion, EhrensenatorIn und EhrenbürgerIn
§ 34 Ehrenpromotionen
Für hervorragende Leistungen zum Wohle der Gesellschaft kann eine Fakultät oder Gesamtfakultät
den Doktorgrad honoris causa verleihen. Ein in dem nach der Promotionsordnung zuständigen Gremium
gestellter Antrag bedarf einer Dreiviertelmehrheit. Die Verleihung bedarf der Zustimmung des
Senats.

§ 35 EhrensenatorInnen und EhrenbürgerInnen
Persönlichkeiten, die sich in, um oder außerhalb der Universität in besonderem Maße mit ihrer wissenschaftlichen
Arbeit für die Allgemeinheit der Gesellschaft gemäß §§ 1-5 verdient gemacht haben,
können vom Senat zum/zur EhrensenatorIn oder EhrenbürgerIn ernannt werden.

14. Studium und Lehre; Gesellschaftsbildung
§ 36 Akademisches Einführungs- und Orientierungsjahr
(1) Zur Orientierung und Einführung neuimmatrikulierter Studierender richten die Institute und Fakultäten
entsprechende Einführungsveranstaltungen ein. Neuimmatrikullierte Studierende erhalten in
diesen Veranstaltungen und in ihrem ersten akademischen Jahr umfassende Betreuung und Beratung,
um Interessen, Zwecke und Zielsetzungen ihres individuellen Studiums eruieren zu können. Der
Zusammenhang von freier Lehre, Forschung und freiem Lernen unabhängig von ökonomischen Drittinteressen
als notwendige Voraussetzung für die Rückgewinnung, Erhaltung und Förderung der Demokratie
sind in die Lehre zu integrieren. Das Akademische Einführungs- und Orientierungsjahr kann
für einzelne Studiengänge Immatrikulationsvoraussetzung sein.
(2) Eine „Eignungszulassungsbeschränkung“ der einzelnen Studiengänge findet nicht statt. Hingegen
sind alle Mitglieder der Universität verpflichtet, durch umfassende Beratung und Förderung das
Potential eines jeden gesellschaftlichen Individuums bestmöglich zu fördern.

§ 37 Gesellschaftsbildung
Die Institute und Fakultäten richten alljährlich Sommeruniversitäten aus. Die darin von Mitgliedern
der Universität veranstalteten Lehrangebote richten sich an die allgemeine nicht akademische Bevölkerung.
Auf diesem Wege sollen wissenschaftliche Arbeit und Ergebnisse an die sie finanzierende
Gesellschaft rückgebunden und ein Beitrag zur allgemeinen Gesellschaftsbildung geleistet werden.
Mitgestaltende Beteiligung von Studierenden bei Veranstaltungen der Sommeruniversitäten ist in den
Studienordungen angemessen zu berücksichtigen und mit Leistungszertifikaten entsprechend zu honorieren.

15. Mitteilungsblatt, Schlussbestimmungen, Inkrafttreten
§ 38 Mitteilungsblatt, Bekanntmachungen
(1) Das Senatspräsidium gibt ein Mitteilungsblatt heraus, in dem außer den Satzungen der Universität
die Beschlüsse über die Bildung, Veränderung, Aufhebung und Zuordnung von Universitätseinrichtungen
veröffentlicht werden. Das Mitteilungsblatt erscheint mindestens viermal im Jahr und ist allen
Angehörigen der Universität zugänglich zu machen.
(2) Das Senatspräsidium sorgt dafür, dass die wichtigsten Beschlüsse des Senats und der Fakultäten,
ferner andere Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sowie die im Bereich der Universität
zu besetzenden Stellen bekannt gemacht werden können.

§ 39 Erlass und Änderung der Grundordnung
Beschlüsse über den Erlass und die Änderung der Grundordnung bedürfen einer Mehrheit von zwei
Dritteln der anwesenden, mindestens jedoch von drei Fünfteln der stimmberechtigten Mitglieder des
Senats.

§ 40 Inkrafttreten
Diese Fassung der Grundordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des
Senatspräsidiums der Universität in Kraft.

Die Studierenden der Freien Universität Heidelberg
Heidelberg, Juni 2009

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3. Forderungen (Entstanden durch Konsensprinzip während der Rektoratsbesetzung)

Forderungen
Direkt an Rektor Eitel:
• Der Rektor ist momentan die einzige gesetzliche Studierendenvertretung. Als solche
hat er die Pflicht, studentische Belange in den Senat einzubringen; bei Abstimmungen
sind bloße Enthaltungen, wie öffentlich angekündigt wurde, von den Studierenden
nicht gewünscht. Wir fordern ausdrückliche Zustimmung.
• Laut LHG sind im Senat zusätzlich zu den Mitgliedern qua Amt 20 Stimmberechtigte
Mitglieder, die durch Wahlen bestimmt werden, zugelassen.
       -->  Die Studierenden fordern eine Aufteilung dieser SenatorInnen wie folgt:
                   - 11 Studierende und je 3 VertreterInnen aus Mittelbau,
                      ProfessorInnenschaft und Administration
                   -  Die Studierenden bilden die größte Statusgruppe innerhalb der
                      Universität und wollen entsprechend gehört werden. Des Weiteren
                      bringen die Studierenden Expertise (Strukturerfahrungen,
                      hochschulpolitischer Überblick, direkter Zugang zu studentischen
                      Interessen) in den Gremienprozess ein.
• Die uneingeschränkte Offenlegung des Haushaltes für alle Mitglieder der Universität,
z.B. auf der Homepage der Universität. Dies hilft Entscheidungsprozesse
nachzuvollziehen und verhindert gleichzeitig mögliches Misstrauen unter den
Mitgliedern der Hochschule.
• Protokolle aller Gremien sollen in detaillierter Form allen Mitgliedern der Hochschule
zugänglich sein, sodass Entscheidungsprozesse innerhalb des Gremiums
Außenstehenden transparent gemacht werden können.
• Des Weiteren sollten Gremien nach Möglichkeit des im LHG abgesteckten Rahmens
öffentlich tagen.
• Die Einsetzung eines/r studentischen „Prorektors/Prorektorin für studentische
Belange“:
     -->   Bei öffentlichen Anlässen sollten auch Studierende die Möglichkeit haben, sich
            als offizielle VertreterInnen der Universität zu präsentieren.
     -->   Der/Die studentische VertreterIn im Rektorat vereinfacht die Kommunikation
            zwischen dem Rektor und den Studierenden und ermöglicht ihnen, ihre Interessen
            auszutauschen.
• Einarbeitung eines Passus in die Verwaltungs- und Benutzungsordnung, der für alle
Institute Folgendes festlegt:
     -->   Einrichtung eines Institutsrats, der zu allen institutsrelevanten Informationen
            Zugang hat. Dieser soll viertelparitätisch besetzt sein. RepräsentantInnen aus allen
            Statusgruppen werden gewählt. Dabei wird jede Statusgruppe von mindestens
            einer Person vertreten; je nach Größe des Instituts auch mehr.
     -->   Dieser Rat muss bei allen Fragen, die Prüfungsordnungen betreffen, gehört
            werden. Er setzt Kommissionen ein, die z.B. neue Prüfungsordnungen erarbeiten.
     -->   Er entsendet außerdem je einen Studierenden, ein Mitglied des Mittelbaus und ein
            Mitglied der Verwaltung in die Direktoriumssitzungen, die Sitz- und Rederecht
            haben.
     -->   Die Belange der Institute betreffen alle Statusgruppen gleichermaßen; sie sollen
            die Möglichkeit haben, sich am Meinungsbildungsprozess zu beteiligen.
• Die Einrichtung einer monatlich stattfindenden Sprechstunde über zwei Zeitstunden mit
dem Rektorat (nach § 6, Abs. 1 LHG) würde den Informationsaustausch zwischen
Rektorat und Studierenden deutlich erleichtern und einen persönlicheren Kontakt
zwischen Studierenden und Rektorat herstellen. Für diese Sprechstunde sollte ein
entsprechender Raum vorgesehen werden.
• Aufsichtsrat (§20 LHG)
     -->    Dem Ausschuss zur Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrates nach §20, Abs. 4
             LHG soll ein studentischeR SenatorIn angehören.
     -->    Dem Aufsichtsrat selbst soll mindestens ein studentischeR VertreterIn angehören.
     -->    Sämtliche Protokolle und Beschlüsse des Aufsichtsrates sind öffentlich zu
             machen, damit Transparenz und Mitbestimmung gewährleistet sind.
• Fakultätsräte:
     -->    Die Sitzverteilung in den großen Fakultätsräten ist so zu verändern, dass
             Studierende 30% der Sitze zugesprochen bekommen, 15% dem Mittelbau und 5%
             der Verwaltung und Technik (§ 25, Abs. 3 LHG) zufallen. Die professorale
             Mehrheit in den Gremien bleibt trotzdem gewährleistet, während die Studierenden
             angemessener vertreten sind.
• Die Studierenden fordern den Austritt aus dem Modell der „deregulierten Hochschule“
     -->    Management- und Wirtschaftsstrukturen, die demokratischen Grundsätzen
             widersprechen, sollen nicht maßgeblich die Struktur einer Hochschule
             bestimmen. Ökonomisierung und Kosten-/Nutzenkalkulationen sind nicht die
             Werte, die wissenschaftliches Arbeiten bestimmen sollten.
• Für Studierende werden Freiräume geschaffen, die diesen immer zur Verfügung stehen, um ihren Interessen nachzukommen.
     -->    Wir fordern zwei zentrale, selbstverwaltete, barrierefreie Gebäude (im
             Neuenheimer Feld und in der Altstadt) in angemessener Größe, die den
             Studierenden zur freien Verfügung stehen.
     -->    Dadurch soll Raum für Versammlung, Aufenthalt, soziokulturelle
             Veranstaltungen, sowie sonstige studentische Initiativen geschaffen werden.
• Alle Gebäude der Universität werden so umgebaut, dass sie rollstuhlgerecht sind, sodass
RollstuhlfahrerInnen ihren Ansprüchen gerecht an Vorlesungen teilnehmen können.
• Der Rektor soll die Studierenden bei der Schaffung einer juristischen Person unterstützen,
die unabhängig und selbstverwaltet die studentischen Interessen vertritt.
     -->    Diese hat die Möglichkeit, über den Weg der zentralen Verwaltungsgebühren
             eigene Beiträge zu erheben, um unabhängige Finanz- und Satzungshoheit zu
             gewährleisten.

All dies sind Forderungen, die im Rahmen des LHG unmittelbar
umsetzbar sind.

Auf Landesebene fordern wir zusätzlich:
• Studiengebühren sollen abgeschafft und durch Landesmittel ersetzt werden,
        --> da wir die Abschaffung aller Bildungsgebühren fordern und das Rektorat dazu
             nicht befugt ist, fordern wir Rektor Eitel dazu auf, sich auf Landesebene für die
             Abschaffung dieser Gebühren einzusetzen.
• Wiedereinführung von verfassten Studierendenschaften, wie sie in vierzehn von sechszehn
Bundesländern bereits bestehen.
• Einschränkung der Kompetenzen des Aufsichtsrates, sodass ein demokratisch
organisierter Senat das höchste Entscheidungsgremium der Universität bildet.

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4. Teilsammlung von Missständen an Instituten und der Universität Heidelberg im allgemeinen

Inhaltsverzeichnis:

1.Missstände 
2.Forderungen 
3.Regionaler Aufruf 
4.Missstände Geowissenschaften
5.Missstände Psychologie 
6.Forderungen der Romanisten an Eitel 
7.Missstände Chemie 
8.Regio Forderungen (vor Besetzung, allgemein)

1. Missstände

Allgemein:  

  • Durch Studiengebühren werden viele Menschen vom Studium abgehalten. Vor allem Studierende aus einkommensschwachen Verhältnissen haben große Probleme.
  • Am Sprachlabor wurden mitten im Semester alle befristeten Verträge mit Dozierenden mit sofortiger Wirkung gekündigt und die Kurse ersatzlos gestrichen. Eine Gebührenrückerstattung wird nur teilweise gewährt.
  • Das Studium wird immer mehr verschult. Durch die ständige Anwesenheitspflicht wird nur die physisch Anwesenheit und nicht der Lerninhalt oder die Qualität kontrolliert. Den Studierenden wird hierbei die Fähigkeit selbstverantwortlich lernen zu können abgesprochen, was jedoch ein wichtiger Bestandteil zur Selbständigkeit und Persönlichkeitsentwicklung wäre.

Jura:

  • Das Staatsexamen innerhalb von zwei Wochen zu bewältigen (sechs fünfstündige Klausuren) gleicht einem Lotteriespiel und ist eine unzumutbare Belastung.

Romanistik:

  • Der Bachelor ist in der Regelstudienzeit nicht studierbar, da Pflichtveranstaltungen nicht statt finden, oder Kurse aufgrund von Dozierendenmangel überfüllt sind

Ethnologie:

  • Kohortensystem zur Benotung schließt teilweise Studierende trotz ausreichender Leistung vom weiteren Studium aus. Außerdem finden zu wenig angwandte und praxisnahe Seminare statt, obwohl es sich um einen praxisnahen Studiengang handelt.

Mathematik:

  • Sehr viele ÜbungsleiterInnen werden über Studiengebühren finanziert, was bedeutet (da diese sehr wichtig für das Studium sind), dass die Kernlehre nicht ohne Studiengebühren gewährleistet werden kann. --> Illegal

Physik:

  • Zulassungsbeschränkungen für Bachelor und Master (gilt für fast alle Studiengänge)

Politische Ökonomik (VWL):

  • Kein konsekutiver, interdisziplinärer Master, der auch noch zulassungsbeschränkt ist.
  • Im Bachelor sollen noch viel mehr Seminare in die Prüfungsordnung.
  • In den Übungen wird nicht auf die Studierenden eingegangen, es wird nur abgeschrieben was vorgegeben wird.
  • Die Interdisziplinarität ist nur vorgetäuscht. Kritiklose übernahme der Neoklassischen Theorie, keine kritischen Veranstaltungen.
  • Vorlesungsräume (Heuscheuer) sind teilweise kaputt und unzumutbar.
  • Keine Fahrradwege zum Campus Bergheim.

Biologie und molekulare Zellbiologie:  

  • Überladung der ersten Semester. Zum Beispiel:  34 Semesterwochenstunden, 3 Hausaufgabenzettel (Mathe, Chemie, Physik) pro Woche, Seminare am Wochenende...        --> hoher psychischer Druck und keine Zeit für andere Aktivitäten
  • Auslandssemester für Bio BSc ist in der Realität praktisch unmöglich, weil es mit Pflichtveranstaltungen kollidieren würde.
  • überhaupt kein Angebot an Veranstaltungen, die Wissenschaft in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext stellen.
  • Auch wenn Professoren die besten Evaluationen haben (also auch wenn die Studenten einen wertvollen Beitrag ihrer/seiner Lehre sehen) werden Verträge nicht verlängert bzw. es gibt keine Diskussion über unbefristete Verträge --> Problem an allen Fakultäten aufgrund der Gesetzteslage bezüglich Professorenverträgen
  • Kaum kritische Auseinandersetzung /Vorlesungen /Seminare zu Themen wie (Tier-) Ethik, soziale und ökologische Auswirkungen von Monokulturen, Gentechnik, Forschung etc.

Romanisches Seminar:

  • Es werden ca 45% der Kernlehre aus Studiengebühren finanziert; Rektor Eitel "löst" das "Problemchen" durch Umverteilungen innerhalb des Instituts. Pfui!

Germanistik: 

  • zu wenig Prüfer fürs Lehramt -->lange Wartelisten zur Prüfungsabnahme
  • Auswahl der zu belegenden Kurse wird durch Losverfahren (Prioritätenliste) nach funktionalistischen Gesichtspunkten anstatt persönlichem Interesse getroffen.
  • zu wenig Austauschplätze trotz vorhandenem Interesse

 

2.  Forderungen 

  • Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den Einrichtungen, insbesondere durch Abschaffung des mehrgliedrigen Schulsystems
  • Abschaffung von sämtlichen Bildungsgebühren, wie Kita- Studien- und Ausbildungsgebühren
  • Demokratisierung und Stärkung der Mit- und Selbstverwaltung in allen Bildungseinrichtungen
  • Orientierung der Forschungsfelder und Lehrangebote nach sozialen humanitären und ökologischen Gesichtspunkten, Sensibilisierung für diese Themen
  • Abbau von Barrieren, die den Zugang zu Bildung erschweren, Berücksichtigung und Förderung von Individualität
  • Entwicklung einer neuen Lernkultur durch größere Vielfalt von Lehr- und Lernformen

 

3.  Regionaler Aufruf 

Der derzeitige Zustand und die weiterführenden Entwicklungen des Bildungssystems sind nicht weiter zumutbar. Deshalb rufen wir ALLE Beschäftigten, Lernenden und Lehrenden in den Bildungsinstitutionen in Mannheim, Heidelberg und Umgebung auf, sich am bundesweiten Bildungsstreik im Juni 2009 zu beteiligen! Auch in unserer Region zeigen sich die Missstande im Bildungssystem: An Universitäten werden im Rahmen des Exzellenzinitiative isolierte Bereiche gefördert, an anderen Stellen dafür gekürzt. In allen Bildungsbereichen nehmen Privatisierungen überhand, so wandeln sich bspw. staatliche Schulen zu unterfinanzierten “Restschulen”. Was nützen die Maßnahmen, wenn sie nur einer ausgewählten Elite zur Verfügung stehen, während sozial Benachteiligte durch Barrieren von Bildungseinrichtungen ferngehalten werden?

Bisherige Bildungsproteste haben bei den Verantwortlichen zu wenig Wirkung gezeigt. Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, wenden wir im Rahmen des Bildungsstreiks gemeinsam pluralistische Aktionsformen (Demonstrationen, Blockaden, Besetzungen, etc.) an, um unsere Alternativen einzufordern:

 Schließt euch dem bundesweiten Aufruf als Teil der Bewegung an. Es wird aufgerufen: 

MITDENKEN! MITMACHEN! NEU GESTALTEN!

 

 4.  Missstände Geowissenschaften

  Der Fall „Geowissenschaften“: Dieser ganze Studiengang ist eine reine Katastrophe!

 Missstände:

 1. Die ersten drei Semester sind völlig überladen, ähnlich wie unseren Nachbarn die Biologen

 2. Wir beschäftigen uns nur noch mit Nebenfächern Mathematik, Physik, Bio usw.

 3. Der Klausurmarathon ist nicht zu bewältigen(innerhalb von 2 Wochen alle Kurse)

 4. Scheinmodularisierung (Durch die Umstellung auf gestufte Studiengänge mit ihren Modulen ist es überall dort viel verschulter und enger geworden, wo anstatt einer echten Modularisierung, also Zusammenfassung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu einem Lernkomplex, eine Scheinmodularisierung durchgeführt worden ist.)

 5. Nebenfächer kein Bezug zu den Geowissenschaften

 6. Der Bachelor ist in der Regelstudienzeit unzumutbar, wenn nebenbei gearbeitet werden muss zur Finanzierung des Studiums

 7. Quantitative Prüfungsbeschränkungen in NF sind absolut unrealistisch

 8. Insgesamt ist die Beschäftigung mit der wesentlichen Materie in den Geowissenschaften lediglich Beiwerk und entspricht keinen

    qualitativen brauchbaren Niveau

 9. Von den insgesamt 80 Studenten sind nur ungefähr 20 im jetzigen 4. Sem. übrig geblieben und keine Angst: es werden noch ein

    paar weniger (Nur mal um die Dramatik zu zeigen)

    Forderungen:

 1. Studiengebühren ade!

 2. Der KFW-Studienkredit ist mit 2/3-Regelung absolut für den Hintern, also daher Aufhebung der überflüssigen 2/3-Regelung

 3. Ausweitung des Studiengangs in dieser Konstellation mind. auf 8 Semester

 4. Änderung der Studienordnung: Die Nebenfächer sollten mit unbegrenzten Prüfungsmöglichkeiten versehen sein. Die Hauptfächer hingegen sollten dementsprechend aber eine Begrenzung von minimal drei Möglichkeiten an einer Klausur teilzunehmen haben. Die so genannte „Joker-Regelung“, wo zweimal noch ein weiterer Versuch über einen Härtefallantrag ermöglicht wird, sollte beibehalten werden.

 5. Weniger Nebenfach und bitte mit einen Zusammenhang mit dem Studiengang

 6. Wiederherstellung des Diploms; weil die Wirtschaft keine Bachelors haben will! Haben die uns Klar und Deutlich gesagt! Und außerdem können wir dann endlich wieder mit Niveau studieren. (Ich zitiere einen Global-Player einen Exxun-Vertreter: „Wir stellen Bachelor nicht mal als Praktikanten an“)

 

5. Missstände Psychologie

Missstände am Psychologischen Institut:

 Probleme mit Studiengebühren:

   Das Rektorat wollte keine Mittel für die Verhandlungsverfahren mit der Professorin des Lehrstuhls für Pädagogische Psychologie, die einen Ruf an einer anderen Universität erhalten hat, stellen. Jedoch wurde vom Rektorat eindeutig kommuniziert, dass eine halbe wissenschaftliche Mitarbeiterstelle von den Studiengebühren des Psychologischen Instituts finanziert werden soll, egal ob die Studiengebührenkommission sich dagegen oder dafür entscheidet. Somit wurde eindeutig das Mitbestimmungsrecht der Studierenden über die Verteilung der Studiengebühren übergangen.

Das selbe wurde bei der Verhandlung für den Lehrstuhl Methodenlehre gemacht. Trotzdem hat der Anwärter die Stelle abgelehnt.

   Da bereits XXX Berufungsverfahren für einen Professor für die Methodenlehre gescheitert sind, muss im kommenden Wintersemester erneut eine Lehrstuhlvertretung finanziert werden. Das Rektorat ist jedoch nur bereit 75% dieser Vertretung für vier Monate zu zahlen. Da es unmöglich ist, eine Vertretung für nur vier Monate zu bekommen, muss aus Studiengebühren 25% für vier Monate und zwei Monate ganz finanziert werden.

 Probleme mit dem Master:

   Seit der Bachelor eingeführt wurde, versuchen Studierende mit dem Professorium und mit Dozenten ins Gespräch zu kommen, um beim kommenden Master mitzuwirken. Leider hatten die Studenten keinerlei Einfluss auf die Gestaltung des Bachelors.

Leider kam es bisher nur vereinzelt zu Treffen mit Studierenden und die Meinung der Studierende wurde auch nur vereinzelt gefragt.

 Probleme mit dem Bachelor:

   Zu große Belastung

- Aufwand für die unterschiedlichen Fächer steht in keinem sinnvollen Zusammenhang mit den angerechneten Leistungspunkten

- Verteilung der Leistungspunkte auf die Vorlesungszeit, wodurch in der Theorie eine kaum zu bewältigende Wochenstundenanzahl entsteht, die kaum Zeit für ehrenamtliches Engagement oder außercurriculare Veranstaltungen lässt

- Prüfungen stauen sich zum Ende des Semesters  trotz Bemühungen, durch die Einführung eines Prüfungsplans die Termine zu entzerren, warten die Studierenden bis heute auf diesen Plan…

- großer Leistungsdruck

- „Bullimie-Lernen“ (s.u.: dank andauernder Prüfungen und mangelnder Zeit für nachhaltiges Lernen)

   Verschulung

- begrenzte Wahlmöglichkeiten, unzählige Prüfungen, Anwesenheitspflicht

   Anwesenheitspflicht

- starke Beeinträchtigung der akademischen Freiheit, des selbstbestimmten Lernens, keine Berücksichtigung unterschiedlicher  Lerntypen

   Kein Mitspracherecht der Studierenden bei der erstmaligen Gestaltung des Bachelors

   Keine Zeit für ehrenamtliches Engagement (bzw. dies kann nicht angerechnet werden), keine Zeit für außercurriculare Veranstaltungen

- Persönlichkeitsentwicklung, Horizonterweiterung, individuelle Schwerpunktsetzung kommen deutlich zu kurz!

   In jedem Fach muss für jeden Scheiß ein Leistungsnachweis gebracht werden

- andauernde Prüfungen, kontinuierliches & stupides Auswendig lernen (dank an MC-Klausuren…), andauernder Stress, Leistungsdruck, kaum Entspannungsphasen

   MC-Klausuren

- praktikabel für Prüfende, da schnell korrigierbar -verständlich, aber….

- prüft v.a. nur ab, wer am besten & am schnellsten auswendig lernen kann („Bullimie-Lernen“)

- nachhaltiges Lernen kommt zu kurz

 Probleme mit den Berufungsverfahren:

   Methodenlehre: Im Moment läuft ein erneutes Verfahren für die Berufung eines Professors für die Methodenlehre. Leider sind bisher jegliche Verfahren gescheitert, da alle Anwärter, die auf der Liste standen, den Lehrstuhl dann doch nicht haben wollten. Ursachen sind unter anderem das geringe Entgegenkommen des Rektorats. Für die Verhandlungen mit den Anwärtern standen zu wenige Mittel zur Verfügung und das Rektorat war nicht bereit, mehr zu investieren.

   Dasselbe Problem bestand auch bei dem Lehrstuhl für die Differentielle Psychologie –es klappte erst nach mehreren Berufungsverfahren.

 Probleme mit Diplom und Bachelor / Master:

   Wenn der letzte Jahrgang des Studiengangs Diplom im 9. Fachsemester ist (Regelstudienzeit: 9 Semester), wird es keine Diplomveranstaltungen geben. Diplomanden müssen dann jeweils mit den Dozenten besprechen, ob sie in den Bachelor- / Masterveranstaltungen den benötigten Schein bekommen.

Der letzte Jahrgang des Studiengangs Diplom ist nun im 6. Fachsemester. Viele Dozenten kündigen an, dass es ab nächstem Semester die Veranstaltung nicht mehr geben wird, bzw. nicht mehr in dem Ausmaß, da es nicht möglich ist, beide Studiengänge gleichzeitig laufen zu lassen.

      

 6.   Forderungen der Romanisten an Eitel

Offener Brief der Fachschaft Romanistik an den Rektor der Universität Heidelberg

Heidelberg, den 10.06.09

Sehr geehrter Herr Eitel,

Nach den Budgetierungsgesprächen mit den verschiedenen Statusgruppen am Romanischen Seminar der Universität Heidelberg am 19. Mai 2009 hatten Sie vorläufige Maßnahmen zur Behebung der Notlage am Romanischen Seminar vorgestellt. In der kommenden Woche endet nun die Frist von vier Wochen, in welcher, nach der Budgetierungsordnung der Universität Heidelberg, die Ergebnisse der Budgetierungsverhandlungen schriftlich zusammengefasst und die darauf gründenden Entscheidungen des Rektorats verkündet werden müssen. Als die Studierenden des Seminars möchten wir deshalb diese Chance nutzen und Ihnen nochmals Punkt für Punkt darlegen, warum die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen aus unserer Sicht völlig unzureichend sind:

<!--[if !supportLists]-->1.Die Übertragung der Aufsicht über die Studiengebührenverwaltung an das Dekanat

 Diese Überlegung setzt unseres Erachtens am völlig falschen Ende an, denn ohne die Arbeit der mehrheitlich mit Studierenden besetzten Studiengebührenkommission wäre es in der Vergangenheit nicht einmal möglich gewesen, die Lehre am Romanischen Seminar aufrecht zu erhalten. Die studentische Mehrheit in der Kommission muss deshalb um jeden Preis gewahrt bleiben. Davon abgesehen ist diese „Maßnahme“ keine echte Maßnahme, da die endgültige Gewalt über die Verwendung der Studiengebühren ohnehin schon immer beim Dekanat lag. Ihr einziges Ziel ist offenbar von den wahren Problemen abzulenken, die eben nicht nur auf Institutsebene, sondern durchaus auch im Einflussbereich des Rektorats liegen.

<!--[endif]-->2. Die Einführung von Zugangsbeschränkungen und die Beschränkungen der Neuzugänge auf das Wintersemester

 Auch hier müssen wir zuallererst darauf hinweisen, dass diese „geniale“ Rettungsidee keine wirkliche Neuerung darstellt, sondern schon vorher beschlossene Sache auf Institutsebene war. Dies ändert jedoch nichts daran, dass diese Maßnahme nicht so wirken wird, wie Sie sich das vorstellen. Denn weniger Studenten bedeuten auch weniger Studiengebühren! Selbst wenn Sie also der Meinung sind, dass Sie die eklatanten Haushaltslöcher weiterhin mit Studiengebühren stopfen können, obwohl diese doch nur zur Verbesserung der Lehre und nicht zur Finanzierung der Kernlehre dienen sollten, geht Ihre Rechnung nicht auf!

Außerdem müssen wir Sie darauf hinweisen, dass die Reduzierung von Studienplätzen den politischen Zielvorgaben sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene widerspricht! Im Solidarpakt II von 2007 verpflichteten sich die Hochschulen, ihre Aufnahmekapazitäten zu erhöhen. Auf Landesebene wurden vor zwei Jahren Gelder bereitgestellt, um 16.000 neue Studienplätze zu schaffen. Das gleiche Ziel verfolgt der neueste Hochschulpakt auf Bundesebene. Ab dem Jahr 2012 werden zudem die doppelten Abiturjahrgänge an die Universitäten drängen. Dieser Ansturm wird jedoch nicht zu bewältigen sein, wenn diese politischen Zielvorgaben an den Universitäten so konsequent ignoriert werden!

 

7. Missstände Chemie

 Wir haben mit Tutorien 50 Semesterwochenstunden im 2.Semester. Dazu kommen 4 Übungszettel wöchentlich. Zudem haben wir Pflicht-Ferienpraktika und dadurch keine Semesterferien. Die Zustände im Labor sind gut, aber die Analysen teilweise unzumutbar, da manche wirklich nur mit reinem Raten zu tun haben.

Es kann doch auch nicht sein, dass manche Studenten Baldrian zum Einschlafen brauchen, da sie nach 10 Stunden Uni und dann noch Zettel rechnen einfach nicht abschalten können?!Ein Mitstudent war dem ganzen Druck nicht mehr gewachsen und musste nach einem Nervenzusammenbruch aufhören.Der Druck der daraus resultiert ist auf jeden Fall sehr schwer zu bewältigen!

 

8.  Regio Forderungen (vor Besetzung, allgemein)

· Werbeverbot auf dem Campus.

· Master als möglichen Regelstudiumsabschluss für alle.

 · Interdisziplinarität ausbauen, Expertenzirkel und Fachidiotie  verhindern.

 · Exzellenz und Elite für wenige abschaffen. Exzellenz und Elite für  alle aufbauen.

 · Investitionen in Infrastruktur an tatsächliche Bedürfnisse anpassen.

· Verantwortungsbewusste Investition und Fairtrade.

· Ernährungsfragen sind Bildungsfragen. Regionale und ökologische  Produkte in jeder Mensa.

· Bildung braucht selbstverwalteten und offenen Raum.

 · Vorlesungen, Seminare und Übungen müssen offen für alle sein - zu jeder Zeit.

 · Unternehmen in die Verantwortung- für die ganze Gesellschaft.

· Demokratie beim Wort nehmen.

 Werbeverbot auf dem Campus.

Marktwirtschaftliche Interessen haben in Bildungseinrichtungen keinen Platz und werden nicht länger akzeptiert. Freier Geist entwickelt sich ohne Zwänge der Konsumgesellschaft. Keine kommerzielle Werbung auf dem Campus oder Schulhof.

 Master als möglichen Regelstudiumsabschluss für alle.

Komplexität und Zusammenhänge der globalen Probleme erfordern konsequente Ausdehnung des Studiums. Soziale Ungerechtigkeit wird durch beschränkten Master Zugang weiter vorrangetrieben.

 Interdisziplinarität ausbauen. Expertenzirkel und Fachidiotie verhindern.

Komplexität und Zusammenhänge der globalen Probleme erfordern Fächerübergreifende Studien, mehr denn je. „Fachidioten“ mit nur einem Spezialgebiet haben eine verklärte Sicht auf die Realität. Wie dramatisch die Folgen sein können wenn Zugang zur Macht und Information nur einer bestimmten Kaste gewährt wird, zeigt die Wirtschafts- und Finanzkrise.

 Exzellenz und Elite für wenige abschaffen. Exzellenz und Elite für alle aufbauen.

Exzellenz und Elite, widersprechen dem Gleichheitsgebot der Menschenrechte. Beide Begriffe sind undemokratisch, weil Macht und Einfluss, Wissen und Handlungsfähigkeit auf wenigen Schultern verteilt wird. Wir alle wollen aufrechte, selbstbewusste und mitbestimmende Bürgerinnen und Bürger werden.

 Investitionen an tatsächliche Bedürfnisse anpassen.

Investitionen in Infrastruktur, Einrichtung und Inventar müssen an tatsächliche Bedürfnisse angepasst werden und dürfen nicht einfach nur blind „die Wirtschaft ankurbeln“ oder ein Accessoire für die Außenwirkung der Einrichtung, darstellen. Wirkliche Bedürfnisse kennen in der Regel nur Lehrende und Lernende selbst. Keine Verschwendung von knappen Ressourcen und Offenlegung der Ausgaben.

 Verantwortungsbewusste Investition und Fairtrade.

Eine Universität oder eine Schule hat marktwirtschaftlichen Einfluss. Dadurch entsteht Verantwortung. Alle Ausgaben müssen sich daher am Klima- und Umweltschutz orientieren. Soziale Standarts müssen bei jedem Einkauf von den „Handelspartnern“ eingefordert werden, Bsp. Elektronikware, ökologische Baustoffe oder Ökostrom. Wir fordern eine völlige Offenlegung der Ausgaben und kritisches Überdenken der jeweiligen Ausgaben.

 Ernährungsfragen sind Bildungsfragen. Regionale und ökologische Produkte in jeder Mensa.

Wo freier Geist und Bildung lebendig werden, kann Achtung vor der Natur und der Würde von Lebewesen nicht sterben. Wir fordern: Kein Verkauf von Ware aus Massentierhaltung und Massenproduktion. Bevorzugung von saisonaler und regionaler Kost. Aufstockung von vegetarischer Nahrung zu günstigeren Preisen als Fleischgerichte. Generell weniger Fleisch im Gegenzug besseres Fleisch.

 Bildung braucht selbstverwalteten und offenen Raum.

Lerngruppen, Studierendenprojekte oder Diskussionsgruppen müssen sich in

Eigenverantwortung, rund um die Uhr und an jedem Tag in der Universität treffen können. Verschlossene Höhrsääle, Bibliotheken und sonstige Räume können nach Absprache in Eigenverantwortung aufgeschlossen werden.

Bildung ist ohne persönliche Beziehung zu Raum und Umgebung nur erschwert möglich.

 Vorlesungen, Seminare und Übungen müssen offen für alle sein - zu jeder Zeit.

Verbot von Beschränkungen der TeilnehmerInnen Zahl. Vorlesungen, Seminare und Übungen können von allen Personen, auch von außerhalb der jeweiligen Bildungseinrichtung, besucht werden. Sie sind öffentlicher Raum. Bei zu wenig Kapazität: Aufstockung der Lehre.

Unternehmen in die Verantwortung- für die ganze Gesellschaft.

Keine direkte Investition aus der Wirtschaft in Bildungseinrichtungen um Unabhängigkeit und Freiheit der Lehre und Forschung zu garantieren. Wir bevorzugen ein Wirtschafts- und Steuersystem in dem materielle Unterschiede von extremen Ausmaßen wie in der BRD oder der EU (ganz zu schweigen von globalen Unterschieden für die unser Wirtschaftssystem mit verantwortlich ist) zu Gunsten der Gesamtgesellschaft (Weltgesellschaft) aufgelöst werden.

 Demokratie beim Wort nehmen.

Wir nennen uns Demokratinnen und Demokraten in dem Sinne, dass unsere Stimme die wir erheben die Realität der bestehenden Bürokratien und Institutionen verändert. Unsere Mitsprache ist Mitbestimmung auf gleicher Augenhöhe von Lernenden zu Lehrenden. Von Mensch zu Mensch. Legitimiert dazu Entscheidungen zu fällen sind wir durch unsere Existenz als Mensch. Die Betroffenen Lernenden und Lehrenden selbst, können beurteilen wie der freie Geist sich entfalten kann. Die strukturellen Bedingungen der Teilnahme und Teilhabe am politischen Prozess in Hochschulen, Schulen und in Betrieben müssen einladend aufgebaut sein. Nur so kann Demokratie geübt werden und nur so werden alle Mitglieder der Gesellschaft selbstbewusst und handlungsfähig. Sprechen und Mitsprache ist keine angeborene Fähigkeit, sie wird erst im Umgang mit anderen Menschen gelernt.

 Die formalen Rahmenbedingungen für politische Mitbestimmung und Demokratie in Bildungseinrichtungen müssen gegeben sein. Dies ist nicht der Fall Anfang Juni 2009 in Heidelberg und anderswo.

 

 


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Deklaration_FU_Heidelberg_VorlEndfassung.pdf595.73 KB
Ausformulierte_Forderungen.pdf19.85 KB
Missstände und Forderungen.doc69 KB